Zeugemutter, die

[1698] Die Zeugemutter, plur. die -mütter, eine Mutter, welche zeuget, etwas aus sich selbst hervor bringt; eigentlich ein Pleonasmus, weil der ganze Begriff schon in Mutter liegt. Indessen wird das Wort zuweilen, um des Nachdrucks Willen, von einer fruchtbaren Mutter gebraucht, besonders im figürlichen Verstande. Die Natur, die fruchtbare Zeugemutter der Dinge.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1698.
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