Zubrocken

[1741] Zubrocken, verb. regul. act. welches nur im gemeinen Leben im figürlichen Verstande üblich ist. Ich habe dabey zehn Thaler zugebrockt, nach und nach aus meinem Vermögen dabey aufgewandt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1741.
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