Zubüßen

[1741] Zubüßen, verb. regul. act. 1. Zubuße geben. Alle Vierteljahre zehen Thaler zubüßen. 2. In weiterer Bedeutung, wie zubrocken. Sein Vermögen bey etwas zubüßen, aufwenden, zusetzen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1741.
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