Zugehörig

[1753] Zugehörig, adj. et adv. einem zugehörend, in dessen Dienst und Eigenthum stehend; da es denn in engerer Bedeutung gebraucht wird, als gehörig und angehörig. Gleichfalls mit der dritten Endung. Der mir zugehörige Garten. Das Haus ist ihm zugehörig, gehöret ihm zu.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1753.
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