Zuschleppen

[1772] Zuschlêppen, verb. regul. act. Einem etwas zuschleppen, es zu ihm schleppen. In weiterer Bedeutung und im verächtlichen Verstande, theils es ihm in Menge zubringen: der belagerten Stadt viele Lebensmittel zuschleppen; theils einem etwas verstohlner Weise zubringen: einem Gefangenen etwas zuschleppen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1772.
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