Zusetzen

[1773] Zusêtzen, verb. regul. welches in einer doppelten Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum. (1) Zu einem andern Dinge setzen, oder nähern, absolute und mit Verschweigung dieses andern Dinges. Besonders in den Küchen, wo man die Speisen zusetzt, wenn man sie an das Feuer setzt. (2) Durch Hinzuthuung vermehren; wieder auf verschiedene Art, für dazu setzen. Im Spiele setzt man z.B. acht Groschen zu, wenn man sie zu dem schon stehenden Gelde hinzu thut. Man setzt in einer Erzählung zu, wenn man unwahre Umstände als wahr beyfügt. (3) Nach und nach verlieren; eine Figur der vorigen Bedeutung, vornehmlich des Zusetzens im Spiele. Hundert Thaler bey einer Sache zusetzen, sie aus seinem Vermögen dabey verlieren. Er hat sein ganzes Vermögen bey der Handlung zugesetzt. Auch absolute[1773] und als ein Neutrum: du wirst dabey zusetzen. (4) Durch ein davor gesetztes Ding verschließen, oder zumachen. Den Ofen zusetzen, durch eine davor gesetzte Thür. In der Schifffahrt setzt man die Segel zu, wenn man ihre Winkel vorwärts bieget.

2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. (1) Einem zusetzen, stark in ihn dringen, es sey nun mit Worten, oder auf andere Art. Jemanden mit Worten zusetzen. Du weißt, wie oft ich ihm mit Thränen zugesetzt. Einer Festung mit Kanonen zusetzen, sie lebhaft beschießen. Dem Feinde scharf zusetzen, ihn nachdrücklich angreifen. Einem mit dem Trunke zusetzen, ihn zum Trinken nöthigen. (2) In der Landwirthschaft setzen die Schafe zu, wenn sie vier Jahr alt werden, und folglich keine Zähne mehr bekommen, dergleichen Schafe daselbst auch zusetzige genannt werden.

So auch das Zusetzen. S. auch der Zusatz.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1773-1774.
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