Zustellen

[1775] Zustêllen, verb. regul. act. 1. Durch ein davor gestelltes Ding zumachen, verschließen. In dem Jagdwesen stellet man ein Jagen zu, wenn man den mit Netzen umstellten Jagdbezirk völlig einschließet. In dem Hüttenbaue wird der Ofen zugestellet, wenn man das Gestell in den hohen Ofen einsetzet. 2. Einem etwas zustellen, es ihm einhändigen. Jemanden einen Brief zustellen. 3. Einer Person oder Sache Glauben zustellen, beymessen; eine im Hochdeutschen schon sparsame Bedeutung, welche anfängt, unedel zu werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1775.
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