Zuthun

[1776] Zuthun, verb. irregul. (S. Thun,) welches in dreyfacher Gestalt gebraucht wird. 1. Als ein Activum, zumachen, als ein allgemeiner Ausdruck, so wie dieses; doch nur noch in einigen Fällen. Die Augen zuthun. 2. Als ein Reciprocum, sich zuthun, sich einem zuthun, sich durch Gefälligkeit beliebt zu machen suchen, doch nur von Geringern gegen Höhere. Er weiß sich gar sehr zuzuthun. 3. Als ein Neutrum, in welcher Form es doch nur als ein Defectivum gebraucht wird, indem nur einzelne Theile davon üblich sind. (1) Das Zuthun, der Infinitiv als ein Substantiv gebraucht, ist so viel als Mitwirkung, Beyhülfe. Es ist ohne mein Zuthun geschehen. (2) Das Participium zugethan wird häufig für geneigt gebraucht. Dem Aberglauben zugethan seyn. Jemanden zugethan seyn, geneigt. So auch in den Kanzelleyen, wo große Herren so zu schließen pflegen: und bleiben euch oder ihnen mit königlicher (fürstlicher) Huld zugethan. Indessen wird es nur als ein Adverbium, und wohl nicht leicht als ein Adjectiv gebraucht. Schon im Kero zuatun.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1776.
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