Zweydeutig

[1787] Zweydeutig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Eigentlich, fähig, mit gleichem Rechte auf zweyerley Art gedeutet zu werden; doppelsinnig. In, Luther verfolgte die Wahrheit, ist das Verbum verfolgen zweydeutig. Eine zweydeutige Antwort. Sie sahe mich sehr zweydeutig an. 2. Nicht bestimmt, oder entschieden genug, ungewiß. Eine zweydeutige Tugend, ein tugendhafter Schein, dessen wahre Beschaffenheit ungewiß, oder verdächtig ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1787.
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