Zwiefältig

[1791] Zwiefältig, adj. et adv. auch ein vermehrendes Zahlwort, wie zwiefach, und in eben derselben Bedeutung, nur daß es, so wie die meisten Zahlwörter mit -faltig und -fältig im Hochdeutschen größten Theils veraltet ist. Im Nieders. twevoldig, bey dem Kero zuuifalda, bey dem Ottfried zuuifalta.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1791.
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