Der Cadi

[195] Der Cadi, ist ein Arabisches Wort, und bedeutet einen Richter oder Rechtsgelehrten. Bei den Türken bedeutet es einen Unterrichter, zum Unterschied von dem Molla oder Oberrichter. Sie werden zu der Geistlichkeit gezählt, weil die Türken ihr Recht von ihrem Propheten her haben.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 195.
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