Die beiden Merlins

[126] Die beiden Merlins haben in der Französischen Revolution keine unbedeutende Rollen gespielt. Merlin von Thionville war Mitglied der gesetzgebenden National Versammlung und des nachherigen Convents. Er wurde häufig als Commissar zu den Armeen [126] geschickt, und war auch in Mainz bei der Belagerung. Sein Ansehen hatte etwas wildes und ungebildetes, und seine Lebensart war sehr epikuräisch. Er gehörte ehemahls zu den Hauptanhängern der Jacobiner, wendete sich aber bei Robespierreʼs Fall zu den Gemäßigten, und sicherte sich dadurch für Verfolgungen. Philipp Anton Merlin von Douay, dessen Vater ein Bauer zu Anchin, einem Dorfe unweit Douay, war, und dessen Erziehung die Mönche der dasigen Abtei besorgten, war anfangs Mitglied des Parlaments zu Douay. In der Revolution ward er Mitglied der constituirenden National-Versammlung und des Convents; und wiewohl er sein ganzes Glück der Geistlichkeit verdankte, so ward er doch jetzt einer ihrer heftigsten Gegner. Auch wurde er nach Annahme der Constitution von 1795 zum Mitglied des Rathes der Alten gewählt; allein er erhielt nachher die Ministerstelle der auswärtigen Angelegenheiten, und bald darauf ward er Minister der Gerechtigkeitspflege. Seine juristischen Kenntnisse und die Pünktlichkeit, womit er arbeitet, werden allgemein gerühmt; und unstreitig verdankt er diesen beiden Eigenschaften seine Erhebung zu einem Mitgliede im Directorio, wozu er noch den 4. Sept. 1797 an Barthelemyʼs Stelle gewählt wurde. Uebrigens ist er einfach in seinem Aeußern und von bescheidenem Ansehen. Die beiden Merlins waren übrigens die ersten, welche 1795 den Antrag machten, daß der mit Verbrechen aller Art bedeckte National-Convent durch eine neue Versammlung ersetzt werden sollte.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 126-127.
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