Renegaten

[177] Renegaten, d. h. Religionsverläugner, Abtrünnige, werden diejenigen Christen genannt, welche zu dem Heidenthume übertreten, besonders aber die, welche den Muhamedanischen Glauben annehmen. Nur von den Letztern ist einiges zu [177] erwähnen. Die Fälle, wo Christen zur Annahme des Islamismus gezwungen werden, sind, wenn auch die Türken noch nicht ganz von aller Bekehrungssucht frei gesprochen werden können, doch ziemlich selten. Häufiger sind dagegen diejenigen, wo Christen aus eigenem Antriebe und bewogen durch die Vortheile, welche dem Abtrünnigen bei dieser Religionsveränderung zu Theil werden, zum Islamismus übergehen. Denn jeder Nichtmuselmann muß erstlich die Charadsch oder Charadjh, d. i. eine jährliche Kopfsteuer von 1 bis 4 Zechinen, zahlen, won welcher bloß die Weiber, die fremden Gesandten, die Consuln und diejenigen, welche unter dem Schutze dieser stehen, ausgenommen sind. Dann ist auch der unter den Türken lebende Christ in Anschung der bürgerlichen Freiheiten sehr eingeschränkt; er kann weit schwerer als ein Muselmann Recht vor Gericht erlangen, und darf, was vorzüglich bemerkt werden muß. auf öffentliche Aemter und Würden keinen Anspruch machen. Das letztere leidet indessen in der Moldau, in der Wallachei und in Griechenland einige wenige Ausnahmen. Viele Christen gehen nun, um mit dem Muhamedaner gleiche Rechte zu genießen, zum Islamismus über; ein Schritt, der nicht bloß zum Genuß dieser Rechte, sondern auch oft zu ansehnlichen Reichthümern und Ehrenstellen verhilft. Uebrigens hat man den in Ansehung jener unlautern Beweggründe gemachten Erfahrungen das Mißtrauen beizumessen, das die Türken und die Bewohner der so genannten Barbarei in Afrika in die Redlichkeit und Treue der Renegaten setzen. Es giebt auch unter diesen mehr schlechte als achtungswürdige Menschen; und die meisten Renegaten verdienen ganz die Verachtung, die ihnen unter ihren neuen Glaubensbrüdern zu Theil wird.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 177-178.
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