Resident

[188] Resident, wird derjenige genannt, welcher die Angelegenheiten eines regierenden Herrn oder Staats an einem Hofe betreibt, ohne die Würde eines Gesandten zu haben, ob er gleich im übrigen eben so wie dieser unter dem Schutze des Völkerrechts steht.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 188.
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