Das Abzugsgeld

[5] Das Abzugsgeld – der Abschoß, die Nachsteuer – ist dasjenige Geld, welches theils dem, der außerhalb Landes zieht, oder auch nur seinen Wohnort verläßt, theils aber auch demjenigen Ausländer, welcher in den hiesigen Landen eine Erbschaft erhebt, nach gewissen Procenten abgezogen wird.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 5.
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