Die Albigenser

[26] Die Albigenser waren eigentlich dieselbe religiöse Secte in Frankreich, die sonst unter dem Namen der Waldenser (s. d. Artik.) bekannt sind; doch waren, genau genommen, diese nur ein Theil von jenen. Die Albigenser erhielten ihren Namen von der Stadt Albi, in dem ehemaligen Ober-Languedoe, wo sich die meisten Anhänger dieser Secte befanden. Sie waren dem Papst und der Geistlichkeit verhaßt, weil sie meistens das Ansehen des Papstes nicht anerkennen wollten, und überhaupt den Reichthum, die Unwissenheit und Intoleranz der Geistlichen angriffen Papst Innocenz III. ließ daher gegen sie und andre Ketzer das Kreuz predigen, d. h. er ordnete einen Kreuzzug gegen sie an, übertrug dem Grafen Simon von Montfort die Generalstelle über die zu diesem Zuge versammlete Armee, und schenkte ihm, da Graf Raimund VII von Toulouse sich der Albigenser annahm, die ganze Grafschaft Toulouse. Montfort führte den Krieg anfangs eben so glücklich, als grausam, wurde aber bei Belagerung der Stadt Toulouse durch einen Steinwurf verwundet und getödtet; [26] die Armee verlor den Muth und ganz Languedoe gerieth von neuem in Aufstand. König Ludwig VIII. von Frankreich, dem Graf Amalrich, Simons Sohn, die ganze päpstliche Schenkung überließ, setzte die Verfolgung gegen die Albigenser fort, eroberte das ihm überlassene Geschenk fast ganz, und der Ueberrest der Albigenser wurde nach und nach genöthiget, in die Gebirge und Wälder von Piemont zu fliehen, daher sie auch, nach der Meinung mehrerer Schriftsteller, den Namen Waldenser bekommen haben sollen. Von dieser Verfolgung der Albigenser schreibt sich auch der Anfang der Inquisition (s. dies. Art.) her. Man brauchte sie nemlich zuerst gegen die Albigenser, und ernannte besondere Richter, die man inquisitores haereticae pravitatis nannte. Besonders erwies sich der heilige Dominicus bei der Einrichtung der Inquisition sehr geschäftig, daher auch in der Folge die Dominicaner (s. dies. Art.) bei den Inquisitionsgerichten zugezogen wurden.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 26-27.
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