Binnenlandspässe

[122] Binnenlandspässe werden besonders im Holländischen solche Pässe genannt, die man lösen muß, wenn man Waaren von einer Stadt zur andern [122] führen will, ohne weiter einige Ein- und Ausfuhrzölle bezahlen zu dürfen. In Frankreich heißen sie Passeports du dedans, oder Passavants.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 122-123.
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