Cöln

[231] Cöln, ehedem ein Erzbisthum in dem ehemaligen Nieder- oder Chur-Rheinischen Kreise, zwischen Jülich und Berg, und eines der drei geistlichen Churfürstenthümer in Deutschland. Der Erzbischof daselbst war, so lange die deutsche Reichsverfassung bestand der dritte geistliche Churfürst, Erzkanzler [231] des deutschen Reichs durch Italien, und Legatus natus (d. h. vermöge seines geistlichen Amtes geheimer Staatsrath und Gesandter) des päpstlichen Stuhls. Auch hatte er als Churfürst verschiedene Vorrechte. (Die durch den Tod Churf. Maximilians 1801 herbeigeführten Ereignisse in Ansehung der neuen Wahl etc. s. m. in dem Art. Churfürsten in den Nachträgen S. 221.) – Dieses an Wein und Getreide gesegnete Land wurde in das obere und untere Erzstift getheilet. Die Hauptstadt des Erzbisthums im obern Stifte war Bonn (s. dies. Art. Th. I. S. 165. u. in den Nachtr.). Außer dieser sind auch noch von den Städten dieses Erzbisthums besonders die Stadt Rense (s. dies. Art.) und

die Stadt Cöln am Rhein berühmt. Diese letztere ist eine der größten und ältesten Städte des ehemaligen deutschen Reichs, in dem sie von der Agrippina, Kaiser Claudius Gemahlin (s. dies. Art.), erbaut wurde. Sie war seit 957 eine freie Reichsstadt, und auf ihre Domkirche zu St. Peter, als die größte Kirche in Deutschland, das Erzbisthum Cöln mit seinem Erzbischof und Domcapitel gewiesen Auch war das Domcapitel beständig hier, obgleich der Erzbischof in Bonn residirte. Seit 1388 hatte sie eine Universität. Durch den Frieden zu Lüneville (9. Febr. 1801) kam bei der Abtretung des linken Rheinufers auch dieses Erzbisthum an Frankreich, und ist jetzt dem Rhein-und Mosel- und Ruhr-Departement einverleibt. (S. auch den Nachtrag zu dem Art. Deutschland, n. VI. 3.)

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 231-232.
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