Competent

[234] Competent (a. d. Lat.) heißt überhaupt, was einem zukömmt, einem gehört – rechtmäßig; daher sagt man: ein competenter Richter über etwas, d. h. ein solcher, dem es vermöge seiner Einsichten und Kenntnisse zukommt, über eine Sache zu urtheilen; daher auch die Competenz, die Befugniß zu etwas etc.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 234.
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