Das Fideicommiß

[343] Das Fideicommiß (a. d. Lat.) heißt ein anvertrautes Gut oder Vermächtniß, nemlich indem einem Erben der Nießbrauch von gewissen Gütern dergestalt überlassen wird, daß er selbige nach gewisser Zeit, oder auf einen eintretenden Fall, wieder an einen dritten abtreten muß.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 343.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika