Die Indulgenz

[475] Die Indulgenz: die Nachsicht, die Verstattung zu etwas; ferner die Erlassung der Strafe, die Begnadigung; endlich auch der Ablaß in der römischkatholischen Kirche (vgl. auch den nächstfolg. Art.).

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 475.
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