Der Majestäts-Brief

[8] [8] Der Majestäts-Brief: so werden eigentlich die Privilegien genannt, welche ein souverainer Landesherr – besonders aber der römische Kaiser gewissen Personen oder ganzen bürgerlichen Gesellschaften ertheilte; vorzugsweise heißt es dasjenige Privilegium, welches die Protestanten zuerst in Schlesien, dann aber auch in Böhmen, Mähren, und der Lausitz, wegen der freien Religionsübung im J. 1609 vom Kaiser Rudolph II. erhielten: sie wurden Majestäts-Briefe genannt, weil sie mit dem großen Majestäts-Siegel behangen waren. Jene Privilegirten mußten nachher im 30jährigen Kriege viel Kränkungen deshalb erdulden, bis im westphälischen Frieden ihnen wieder aufs neue jenes Indult bestätiget wurde.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 8-9.
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