Die Matrikel

[34] Die Matrikel (lat. matricula, oder besser: album) heißt eigentlich jedes förmliche schriftliche Verzeichniß gewisser Personen, welche zu Einem Stande gehören. So ist also bei der Universität die Matrikel das Verzeichniß, worein die Studenten bei ihrer Aufnahme als Bürger der Universität eingetragen werden; bei den Soldaten, die Musterrolle; bei den Geistlichen, das Verzeichniß der Eingepfarrten einer Kirche, so wie der Getauften, Gestorbenen, Getrauten, auch der bei einer Pfarre befindlichen Einkünfte; ferner die Reichsmatrikel, ehedem das Verzeichniß aller Stände des deutschen Reichs nach ihrer Ordnung und ihrem Vermögen (s. den Art. Reichsarmee, IV. 133) etc. Daher rührt auch das Wort: immatriculiren, einen in die Matrikel einschreiben. Ferner der Matricular-Anschlag ehedem beim deutschen Reiche, was ein Reichsstand zu den allgemeinen Bedürfnissen beizutragen hatte. (S. d. angez. Art.)

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 34.
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