Die Mutschirung

[85] Die Mutschirung (Gesammt-Regierung) hieß ehedem in dem deutschen Staatsrechte eine [85] solche Regierung, wo fürstliche oder andere Standespersonen ihre Provinz oder Herrschaft ganz oder zum Theil beisammen und unzertrennt ließen, und dieselben, entweder wechselsweise regierten, und die Einkünfte unter sich theilten, oder durch den ältesten Bruder auf gewisse bestimmte Art, mit Theilung der Einkünfte, regieren ließen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 85-86.
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