Das Officium

[165] Das Officium (lat.) der Dienst, das Amt, die Amtspflicht; daher: ex officio, von Amtswegen, was einer vermöge seines Amts und unentgeldlich thun muß; ferner Officialia: Arbeiten, die zu einem Amte und zu dessen Verwaltung gehören.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 165.
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