Pfalbürger

[235] Pfalbürger: ein Wort, dessen eigentlicher Ursprung sehr ungewiß ist. Man bezeichnete in alten Zeiten damit diejenigen, welche, um sich dem Gehorsam ihres rechtmäßigen Grundherrn zu entziehen, sich in den Schutz irgend einer mächtigern Reichs- oder Freistadt begaben, und das Bürgerrecht daselbst annahmen, obgleich sie deshalb ihren Wohnort nicht veränderten. Da hieraus sehr viele Streitigkeiten und Fehden entstanden, so kamen theils die Städte selbst unter einander überein, dergleichen nicht mehr zu ihren Bürgern aufzunehmen, theils wurde es auch durch die goldne Bulle (Cap. 16.) und andre Reichsgesetze verboten. Woher die Benennung rühre, darüber ist man sehr strittig: viele leiten es davon her, daß, weil sie nicht wirklich in den Städten wohnten, deren Bürgerrecht sie erlangt hatten, sie als Vorstädter, die hinter den Pfählen der Städte wohnen, angesehen werden: daher man sie oft auch für bloße Hintersassen (s. d. A. i. d. N.) gehalten hat.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 235.
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