Der Presbyter

[286] Der Presbyter (a. d. Griech.) eigentlich ein Aelterer. Bei den Juden waren Presbyteri Geistliche, welche ein besonderes Collegium, den hohen Rath, Synedrium, Presbyterium bildeten. In den ersten Zeiten der christlichen Kirche machten die Presbyteri, welche von der Gemeinde zu Besorgung des Kirchenwesens überhaupt gewählt wurden, gleichsam das Kirchen-Ministerium aus, wo aber das Ganze blos von der Gemeinde abhing, und welches nebst dieser bei besonders wichtigen Fällen sich versammelte; außerdem aber keine Jurisdiction hatte; diese wurden [286] damals auch Bischöffe genannt. Als nun in der Folge der Aelteste von ihnen eine Art Vorrang, und bei Ausbreitung mehrerer Gemeinden, eine gewisse Inspection über diese erlangte, als ein solcher dann weiterhin bei den Versammlungen ganzer Gemeinden (Synoden) zum Deputirten gewählt, und ihm schon eine ziemlich generelle Instruction gegeben wurde, da erhob er sich allmälich über die übrigen Presbyters, und es standen dann diejenigen Bischöffe auf, welche sich immer mehr Gewalt anmaaßten. Jetzt ward nun aus den Presbytern eine Art mittlerer Geistlicher, zwischen Bischöffen und Diaconen, und ihre Verrichtung bestand in Predigen, Sacramente austheilen etc. Heut zu Tage heißt Presbyter bei den Katholiken ein solcher Geistlicher, welchet Messe lesen, taufen, die letzte Oelung ertheilen etc. darf, und das Presbyterium wird die Versammlung mehreter Geistlichen zu Ausübung ihrer Collegial-Rechte genannt. Auch bei den Lutheranern und Reformirten giebt es hie und da ein Presbyterium, wo man öfters den Begriff von Ministerium (d. h. die sämmtlichen Geistlichen an Einem Orte, die in einer gemeinschaftlichen Amtsverbindung stehen) darunter mit befaßt.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 286-287.
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