Reliquien

[315] Reliquien sind eigentlich Ueberreste, Ueberbleibsel von einer Person oder Sache; dann heißen besonders so die noch vorhandenen Gebeine oder andere Sachen der Heiligen, welche in der römisch-katholischen Kirche in besondern Ehren gehalten werden. Den Ursprung derselben kann man vorzüglich im 4. Jahrhundert suchen, wo die Verehrung der Märtyrer so hoch stieg, daß man sie und ihre Ueberreste an dem heiligsten Orte in der Kirche aufbewahren zu müssen glaubte. So wurden nun allenthalben die Gräber der Märtyrer aufgesucht, und ihre Reliquien, oft mit sehr großen Unkosten, herbeigeschaft, wobei man das Volk zugleich lehrte, daß eine Kirche eben durch diese Reliquien einen [315] besondern Grad der Heiligkeit erhielt. So entstand auch daraus die Gewohnheit, welche nach und nach zum Gesetze ward, daß kein Altar ohne solche Reliquien aufgerichtet werden konnte. Und so hat man denn z. B. das Kreuz Christi im 4. Jahrh. den Spieß im 11., ferner den ungenähten Rock Christi, die Dornenkrone, den Schwamm etc. aufgefunden – oder zu finden geglaubt; auch ist der Reliquien-Dienst vom zweiten Nicäischen Concilio, von dem Tridentinischen Katechismus u. m. geboten worden.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 315-316.
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