Schubschein

[349] [349] Schubschein: so nannte man sonst ein gewisses von der Obrigkeit ausgestelltes Zeugniß, worin den Vorzeigern bescheiniget wurde, daß, und aus welchen Ursachen sie des Landes verwiesen worden. Dergleichen Scheine waren besonders bei Gelegenheit der berüchtigten Salzburger Emigrationsgeschichte (s. den Art. Salzburg) im Gange, und es wurde damals über die Rechtmäßigkeit oder Billig- und Unbilligkeit derselben sehr viel gestritten. – Die Benennung rührt ebenfalls von dem Worte: Schieben her, weil solche Menschen gleichsam fortgeschoben wurden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 349-350.
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