Auditeur

[140] Audĭteur heißt der den einzelnen Divisionen oder Regimentern beigegebene und mit der Leitung des rechtlichen Verfahrens bei denselben beauftragte Rechtsgelehrte. In Criminalsachen liegt ihm blos das Verhör des Angeschuldigten und der Zeugen ob, die richterliche Gewalt aber üben die Kriegs- oder Standgerichte (s.d.), bei denen er den Vortrag hat. – Auditor oder Auscultant nennt man in mehren deutschen Staaten den Beisitzer einer Behörde oder eines Collegiums, welcher kein Stimmrecht hat und den Sitzungen blos darum beiwohnt, um sich dadurch zum Geschäftsmanne vorzubereiten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 140.
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