Commentar

[451] Commentar, ein lat. Ausdruck, bezeichnet eigentlich ein Buch, in welches Bemerkungen u. dergl. eingetragen werden, die man nicht vergessen zu sehen wünscht, daher auch so viel wie Denkwürdigkeiten, weshalb z.B. Jul. Cäsar (s.d.) die Beschreibung seiner Kriege mit den Galliern und mit Pompejus »Commentarien« nannte. In neuerer jetzt gewöhnlicher Bedeutung versteht man darunter die Auslegung und Erläuterung von Schriften, z.B. von Gedichten oder philosophischen Werken des Alterthums, durch fortlaufende, die Deutlichkeit derselben befördernde Bemerkungen, deren Ausarbeitung commentiren und deren Verfasser Commentator heißt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 451.
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