Convictorium

[469] Convictorium und Convict wird an den deutschen Universitäten der Ort genannt, wo eine bestimmte Anzahl Studirender gemeinschaftlich und entweder völlig kostenfrei oder für einen sehr geringen Beitrag beköstigt werden. Der Aufwand dieser höchst wohlthätigen Anstalten, welche armen Studirenden auch in den theuersten Zeiten den Lebensunterhalt sichern, pflegt aus milden Stiftungen fürstlicher und Privatpersonen bestritten zu werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 469.
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