Hirtenbrief

[392] Hirtenbrief wird das Kreisschreiben eines katholischen Bischofs genannt, das er an die ihm untergebene Geistlichkeit alsdann ergehen läßt, wenn sie in besondern kirchlichen Angelegenheiten seiner Erinnerung oder Belehrung bedarf.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 392.
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