Huissier

[421] Huissier ist der Titel gewisser Gerichtsbeamten in Frankreich, welche wenigstens in den größern Städten in nicht unbedeutendem Ansehen stehen und ansehnliche Einkünfte beziehen. Die Obliegenheiten der Huissiers sind, an die streitenden Parteien alle vom Gericht an sie ausgehenden Bekanntmachungen gelangen zu lassen, bei den Gerichten selbst auf Ordnung und Ruhe zu halten und in kleinern Orten wohl auch die Versteigerung der Mobilien.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 421.
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