Maximen

[87] Maximen werden Grundsätze genannt, welche von Einzelnen oder von einer in Übereinstimmung und für gemeinschaftliche Zwecke handelnden Gesammtheit als Richtschnur ihres Thuns und Lassens angenommen worden sind, daher unter Staatsmaximen diejenigen festen Ansichten verstanden werden, nach welchen in einzelnen Staaten die Regenten und Minister zu handeln pflegen. Maximen können natürlich ebensowol gut als verwerflich sein, je nachdem sie mit der Grundidee des Guten sich vertragen und dann zu Grundsätzen für Alle eignen, wie z.B.: was du nicht willst, das dir die Leute thun, das thue ihnen auch nicht; oder von rein persönlichen und selbstsüchtigen Zwecken ausgehen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 87.
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