Palliativ

[387] Palliativ heißt zufolge seiner lat. Abstammung, was zur Verhüllung oder Verbergung eines Gegenstandes benutzt oder gethan wird; man wendet aber diesen Ausdruck hauptsächlich in Beziehung auf mangelhafte Gegenstände oder Zustände an, deren Schäden nur vorübergehend durch ein Palliativ verschleiert, dabei aber meist die so verheimlichten Zustände nur unverbesserlicher werden. Daher heißen Palliativmittel solche arzneiliche, chirurgische und diätetische Heilmittel, deren Anwendung weniger den Zweck hat, zu heilen, als vielmehr unheilbare Krankheiten in ihren Zufällen zu mildern und den unvermeidlich tödtlichen Ausgang derselben so lange als möglich zu verzögern. Ihnen entgegengesetzt [387] sind die Radicalmittel, welche die gänzliche Aufhebung der Ursache eines Übels bezwecken. Der Unterschied zwischen beiden beruht aber nicht auf wesentlicher Verschiedenheit der benutzten Mittel, sondern wird von der Natur der Krankheiten und dem Zwecke, den der Arzt sich vorstecken muß oder zu erreichen hoffen kann, bedingt. Darum können alle nur möglichen Heilmittel und Heilmethoden bei Behandlung von Krankheiten, die außer dem Bereiche der ärztlichen Kunst liegen, zu blos palliativen werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 387-388.
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