Parere

[411] Parēre heißt ein schriftlich abgefaßtes Gutachten unparteiischer und sachverständiger Kaufleute über in Handelsgeschäften entstandene Streitigkeiten, um dessen Ertheilung in der Regel die Vorsteher des Handelsstandes wichtiger Handelsorte von den Parteien selbst ersucht, mitunter wol auch von den Gerichten veranlaßt werden, weil bei solchen Fällen die herkömmlichen Geschäftsformen und Gewohnheiten oder Ufanzen eines Handelsplatzes oft sehr in Betracht kommen, für welche die Handelsvorstände die sachverständigen Zeugen sind.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 411.
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