Portefeuille

[537] Portefeuille. Dieser franz. Ausdruck bedeutet überhaupt Brieftasche, sodann aber auch ein weit größeres, jedoch stets bequem tragbares Behältniß zur Verwahrung von Papieren, welches gewöhnlich mit seinem Leder überzogen, auch zum Verschließen eingerichtet ist und eine solche Form hat, daß es, auf einen Tisch gelegt, zugleich als Schreibepult dienen kann, zu welchem Zwecke es auch die erfoderlichen Schreibematerialien enthält. Weil sich hohe Staatsbeamte und namentlich Minister solcher Portefeuilles bedienen, um darin die nöthigen Papiere in die Ministerversammlungen und überhaupt von einem Ort zum andern mit zu führen, so wird Portefeuille auch gleichbedeutend mit dem Amte eines Ministers gebraucht. Das Portefeuille des Innern heißt daher so viel wie das Amt eines Ministers des Innern; von einem Minister, welcher seine Entlässung einreicht, sagt man: er habe sein Portefeuille zurückgegeben; von einem neuernannten: er habe ein Portefeuille erhalten. Es gibt aber auch Minister ohne Portefeuille, welche keinem bestimmten Zweige der Staatsverwaltung vorstehen, sondern nur im Allgemeinen an den Berathungen der Minister Theil nehmen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 537.
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