Portefeuille

[166] Portefeuille (franz., spr. port'föfllj), Brieftasche, Briefmappe; auch soviel wie Ministerposten, weil die Minister mit einer Mappe (Portefeuille) vor dem Staatsoberhaupt sowie in den Kammern zu erscheinen pflegen. Man gebraucht daher die Wendungen: »ein P. anbieten, annehmen, abgeben, niederlegen« und spricht von dem P. des Innern, des Auswärtigen etc. und von einem Minister »ohne P.«, wenn derselbe kein Fach- oder Ressortminister, aber gleichwohl Mitglied des Ministerrats ist. – Im kaufmännischen Verkehr, namentlich im Bankwesen, ist P. das Behältnis zur Aufbewahrung von Wertpapieren, Wechseln etc., und P. bezeichnet daher den Vorrat an solchen bei einem Bankinstitut u. dgl.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 166.
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