Präcedentien

[551] Präcedentien oder Präcedenzen sind früher vorgekommene Fälle, bei Gerichten namentlich das früher beobachtete Verfahren und gesprochene ältere Urtheile, welche bei spätern Entscheidungen verwandter Rechtsstreitigkeiten als Richtschnur betrachtet werden und für den sogenannten Gerichtsgebrauch die Regel abgeben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 551.
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