Quiesciren

[612] Quiesciren heißt in Ruhestand versetzen. Man braucht diesen Ausdruck bei Beamten, gegen welche zwar kein Grund der Absetzung vorliegt, die aber doch durch Alter oder andere Mängel ihren Posten nicht mehr auszufüllen vermögen und welche dann einen sogenannten Ruhegehalt bekommen. Mit der Quiescirung der Beamten ist aber in neuesten Zeiten nicht selten Misbrauch getrieben worden, indem Regierungen sehr tüchtige Beamte quiescirt haben, blos weil sie in den Kammern zur Opposition gehörten oder sich durch muthige Vertheidigung der Wahrheit und des Rechts unbequem gemacht hatten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 612.
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