Quote

[613] Quote heißt nach dem Lateinischen der nach einem zum Grunde gelegten, bestimmten Verhältnisse berechnete Betrag oder Antheil, welcher auf Jemand oder auf einen davon betroffenen Gegenstand, z.B. ein Gewerbe, ein Haus oder Gut hinsichtlich der Besteuerung, bei Abgaben, Zuschüssen zu gemeinschaftlichen Unternehmungen oder einem gemeinsam von Mehren zu erhebenden Gewinn und zu tragenden Verlusten kommt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 613.
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