Requisition

[677] Requisition heißt die von einer Behörde ausgehende Auffoderung zur Hülfeleistung in irgend einer in ihren Geschäftskreis gehörigen Angelegenheit. So bittet ein Gericht das andere um Abhörung von Zeugen, welche in seinem Gerichtssprengel wohnen, oder um die Verhaftung eines Verbrechers. Es können aber auch Privatpersonen zur Hülfeleistung requirirt werden, z.B. zur Fortschaffung von Truppen und zur Herbeischaffung von Lebensmitteln. Das System der Requisitionen zum Behufe der Kriegführung wurde besonders von Napoleon in großer Ausdehnung zur Anwendung gebracht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 677.
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