Rescript

[677] Rescript wird eine Zuschrift genannt, welche eine höhere Behörde, z.B. ein Ministerium oder ein Consistorium, wo es dann als Ministerial- oder Consistorialrescript näher bezeichnet wird, an eine tiefere oder an Personen erläßt, die ihr zu gehorchen verbunden sind. Eigenthümlich ist dem Rescript die befehlsweise Abfassung, sowie daß darin, wo noch die ältere Form beibehalten ist, im Namen des Souverains gesprochen wird. Wenn die Rede davon ist, eine [677] Behörde habe Dies oder Jenes rescribirt, so bedeutet das hier noch ebenso viel, als es sei von ihr angeordnet, gefodert oder befohlen worden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 677-678.
Lizenz:
Faksimiles:
677 | 678
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika