Consistorium

[462] Consistorium heißt im Lateinischen ursprünglich ein Ort, wo Mehre zusammenstehen oder sich versammeln. Von dem Orte wurde die Benennung auf die Versammlung selbst übertragen und zuerst unter den röm. Kaisern, namentlich unter Hadrian, für das Collegium von Räthen üblich, welches die der unmittelbaren Entscheidung des Kaisers vorbehaltenen Sachen zu berathen hatte. Als sich die geistliche Herrschaft vollständiger ausbildete, schaffte sie sich ebenfalls ihre Consistorien und verstand darunter eine Versammlung von Cardinälen unter dem Vorsitze des Papstes. Solche Versammlungen, welche mit vielen Ceremonien abgehalten und in denen Berathungen über die wichtigsten Angelegenheiten gepflogen werden, finden theils regelmäßig wöchentlich als öffentliche Consistorien unter Zuziehung von Gesandten, Ministern und andern hochgestellten Personen, theils in außerordentlichen Fällen als geheime Consistorien nur in Gegenwart der Cardinäle statt. – Auch die protestantische Kirche hat ihre Consistorien und versteht darunter eine aus geistlichen und weltlichen Personen zusammengesetzte Behörde, welche die Aufsicht über die kirchlichen Beamten und Angelegenheiten zu führen hat und der in größerm oder geringerm Umfange eine geistliche Gerichtsbarkeit, namentlich in Ehesachen, zusteht. Es gibt Landes- und Provinzial-, Ober- und Unterconsistorien und ihr Geschäftskreis ist nach den verschiedenen Landesverfassungen sehr verschieden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 462.
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