Consilium abeundi

[461] Consilium abeundi, d.h. der Rath, sich zu entfernen, ist eine Strafe, welche auf deutschen Universitäten[461] wegen leichterer Vergehen gegen Studirende ausgesprochen wird, den dadurch von einer Universität Entfernten aber die Aufnahme an einer andern nicht abschneidet und auf bürgerliche Ehre und Fortkommen des Consilirten in der Regel keinen Einfluß hat. Sie unterscheidet sich dadurch von der Relegation, bei den alten Römern Verbannung, und jetzt eine strengere Form der Fortweisung Studirender von einer Universität, die noch durch den Zusatz cum infamia, mit Schande, geschärft werden kann und dann mit der Meldung des Vorgangs an andere Universitäten verbunden ist, von denen darauf solchen Relegirten die Aufnahme verweigert wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 461-462.
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