Consigniren

[461] Consigniren bedeutet eigentlich bezeichnen, aufzeichnen, im kaufmännischen Sinne aber heißt es Waaren an ein Handelshaus auf einem entfernten Platze zum Verkauf für eigne Rechnung senden, wodurch der Absender gewöhnlich das Recht erhält, die Hälfte oder zwei Drittel des Werthes derselben auf den Empfänger in Wechseln zu ziehen, die erst nach einigen Monaten zahlbar sind. – Die neuerdings oft gebrauchte Redensart, daß Truppen an einem bestimmten Tage in ihre Casernen consignirt worden sind, bedeutet, daß die Soldaten an diesem Tage die Caserne nicht verlassen durften.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 461.
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