Rittmeister

[719] Rittmeister heißt bei der Reiterei der Befehlshaber einer Compagnie oder Schwadron Reiter, und sein Wirkungskreis ist im Allgemeinen der des Hauptmanns, nur kommen die besondern Rücksichten auf das Reiten, die Pferde und das Pferdezeug hinzu.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 719.
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