Rüge

[765] Rüge nennt man die dem Gericht gemachte Anzeige von einer zugefügten Beleidigung (s.d.). In der Regel bestehen für Injuriensachen besondere Gerichte, Rügengerichte genannt, und ein eigenthümliches sich durch Schnelligkeit und Kürze von dem gewöhnlichen Criminalproceß unterscheidendes Verfahren, der Rügenproceß. Alle nach dieser Proceßart zu behandelnden Sachen heißen Rügensachen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 765.
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