Tumult

[494] Tumult. Man versteht darunter eine öffentliche und gesetzwidrige Vereinigung oder Zusammenrottung von Menschen, um etwas gewaltsam zu verhindern oder zu vollbringen. Die Theilnehmer werden davon Tumultuanten genannt, was einerlei mit Unruhestifter ist. Tumult der Art würde also gleich mit Aufruhr (s.d.) sein und ebenso bestraft werden müssen; oft wird aber schon ein lärmendes Zusammenlaufen der Menge, ohne bestimmten Zweck der Widersetzlichkeit, z.B. aus Neugier oder um an etwas ihren Hohn und Spott auszulassen, ebenfalls Tumult genannt und dann heißt es nichts mehr als Volksauflauf. Aus gleichen Gründen bedeutet der Ausdruck tumultuarisch bald aufrührerisch, bald nur lärmend und ungestüm.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 494.
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